17/07/2015
Steuerabgaben für Ortsansässige in Spanien
Eigene Erträge aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, freiberufliche Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Aufteilung des Einkommens:
Steuerbemessungsgrundlage | Der Prozentsatz der für das Jahr 2015 zu erwarten war | Wurde für 2015 modifiziert mit rückwirkender Auswirkung bis Januar 2015 | 2016 |
bis 12.450 | 20 % | 19,50 % | 19 % |
von 12.450 bis 20.200 | 25 % | 24,50 % | 24 % |
von 20.200 bis 34.000 (2015) bis 35.200 (ab 2016) | 31 % | 30,50 % | 30 % |
von 34.000/35.200 bis 60.000 | 39 % | 38 % | 37 % |
ab 60.000 | 47 % | 46 % | 45 % |
Beispiel: Ein Ortsansässiger verdient im Jahr 2015 100.000 €, somit zahlt er 36.815,25 € Steuern, wobei von dem Betrag noch keine möglichen Steuerkürzungen und –abzüge vorgenomen wurden. (Es fehlt die konkrete Anpassung, über die jede spanische autonome Region selbst entscheidet).
Aufschlüsselung der Kostenberechnung des Beispiels:
STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE | DIFFERENZ | PROZENTSATZ | ZU ZAHLEN | |
bis 12.450 | 12.450 | 19,50% | 2.427,75 € | |
12.450 – 20.200 | 7.750 | 24,50% | 1.898,75 € | |
20.200 – 34.000 | 13.800 | 30,50% | 4.209,00 € | |
34.000 – 60.000 | 26.000 | 38% | 9.880,00 € | |
60.000 – 100.000 | 40.000 | 46% | 18.400,00 € | ENDGÜLTIGER PROZENTSATZ |
|
| Endsumme | 36.815,50 € | 36,82 |
Für die Zinserträge der Ortsansässigen:
Steuerbemessungsgrundlage | 2015 | Effektiver Steuersatz 2015 königliche Gesetzesverordnung 9/2015 ab 12/07/2015 | 2016 |
bis 6.000 | 20% | 19,50% | 21% |
von 6.000 bis 50.000 | 22% | 21,50% | 21% |
ab 50.000 | 24% | 23,50% | 23% |
Dies bedeutet, dass wenn ein Ortsansässiger Zinsen im Wert von 100.000 € für sein Eigenkapital erhält, zahlt er für jene: 22.380 € (Es fehlt die konkrete Anpassung, über die jede spanische autonome Region selbst entscheidet).
Aufschlüsselung der Kostenberechnung des Beispiels:
STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE | DIFFERENZ | PROZENTSATZ | ZU ZAHLEN | |
bis 6.000 | 6.000 | 19,50% | 1.170,00 € | |
6.000 – 50.000 | 44.000 | 21,50% | 9.460,00 € | |
50.000 – 100.000 | 50.000 | 23,50% | 11.750,00 € | ENDGÜLTIGER PROZENTSATZ |
22.380,00 € | 22,38 |
Steuerabzüge bei der Rechnungsstellung von Freiberuflern und Selbstständigen ortsansässigen:
Die Steuerabzüge, die die Geschäftkunden bei der Rechnungsstellung für freiberufliche Lieferanten (selbstständige natürliche Personen) anwenden müssen beträgt: ab Juli 2015 15%.
Neulinge im Terretorium der Selbstständigen zahlen ab dem 12/07/2015, in den ersten drei Jahren, 7%.
Steuerabzüge Wegen Einkünften aus Beweglichem und Unbeweglichem vermögen, (Aus Vermietung und Verpachtung) und Vermögenszugewinnen von Ortsansässigen
Ab dem 12. Juli werden sie 19,5 % betragen (vor dem 12.Juli betrugen sie 20%).
Steuerabgaben der Nichtansässigen
Erhaltenes Einkommen aus den Betriebsstätte, der Beträge die sie ins Ausland überweisen und die in dieser Betriebsstätte generiert wurden.
19,5 %
Erhaltenes Einkommen von Nichtansässigen ohne Betriebsstätte in einem Land der europäischen Union, mit dem ein Steuer-Informationsaustausch existiert.
Wegen der Zinseinnahmen, Dividenden und Vermögenszugewinne.
19,5%
Optionale Regelung für entsandte Arbeitnehmer im spanischen Territorium
Natürliche Personen die ihren steuerlichen Wohnsitz, als Folge ihrer Verlagerung ins spanische Territorium, in Spanien erwerben, können sich aussuchen ob sie die Einkommenssteuer für Nichtansässige zahlen, anhand der speziellen vorhergesehenen Regeln, die im 2. Absatz des Artikels 93 des Einkommenssteuergesetzes zu finden sind.
Allgemeiner Teil der Steuerbemessungsgrundlage
Zu zahlenden Steuerbetrag | % |
bis 600.000 Euro | 24% |
ab 600.000 Euro | 47% |
Spezieller Teil der Steuerbemessungsgrundlage der Ersparnis
Steuerbemessungs-grundlage der Ersparnis | Einkommensteuerschuld von der noch Freibeträge und Sonderausgaben abgezogen werden | Rest des zu zahlenden Steuerbetrags | |
0 | 0 | 6.000 | 19,50% |
6.000 | 1.170 | 44.000 | 21,50% |
50.000 | 10.630 | … | 23,50% |
Anwälte:
Santiago Roig Gironella
Alejandro Espada Gerlach